Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen


Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für die Kreismeisterschaften

Sofern in den einzelnen Ausschreibungen keine anders lautenden Angaben enthalten sind, gelten folgende Bestimmungen:

1. Veranstalter

Veranstalter ist der Kreis-Leichtathletik-Verband Wesermarsch e.V.

2. Durchführung

Alle Wettebewerbe werden nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR)- neueste Ausgabe - unter Aufsicht des KLV Wesermarsch durchgeführt.

3. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Athleten aller Vereine, die Mitglied im Niedersächsischen Leichtathletik Verband sind und dem Kreissportbund Wesermarsch angeschlossen sind.

Andere Athleten können "außer Konkurrenz" teilnehmen.

4. Meldungen

Meldungen sind bis 2 Tage vor den jeweiligen Wettkampf schriftlich oder telefonisch an die angegebene Meldestelle zu richten. Dabei sind Name, Vorname, Jahrgang und Wettbewerb anzugeben.

Um einen reibungslosen Ablauf der Wettkämpfe zu gewährleisten, ist der Meldetermin unbedingt einzuhalten. Nachmeldungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen.

5. Meldegeld

Das Meldegeld beträgt:

 
 

Erwachsene

Jugendliche

Schüler

Einzelmeldung

2,00 €

1,50 €

1,00 €

Staffelmeldung

4,00 €

3,00 €

3,00 €

Mehrkampfmeldung

5,00 €

4,00 €

3,00 €

Halle pro Teilnehmer

2,00 €

1,50 €

1,00 €

Das Meldegeld wird den einzelnen Vereinen nach Beendigung der Meisterschaften in Rechnung gestellt.

6. Stellplatz

Die Teilnehmer finden sich unaufgefordert 30 Minuten vor dem jeweiligen Wettkampfbeginn am Stellplatz ein.

7. Vorläufe, Endläufe

Bei den Sprintwettbewerben werden Zeit-Endläufe durchgeführt. Die Sieger bzw. Platzierten werden durch die Rangfolge aller Zeiten ermittelt.

8. Kampfrichter

Von den meldenden Vereinen sind Kampfrichter bzw. Helfer lt. Beschluss des Kreistages zu stellen. Diese sind zusammen mit der Meldung der Athleten der Meldestelle zu benennen.

Stellt ein Verein kein Kampfrichter bzw. Helfer zur Verfügung, wird ein Strafgeld von 10,00 € erhoben.

9. Zeitplan

Änderungen im Zeitplan bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Wettbewerbe, für die bis zum Meldeschluss keine Meldungen eingegangen sind, werden ersatzlos gestrichen.

10. Auszeichnung

Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel "Kreismeister 2010" bzw. "Kreismeisterin 2010". Für die Plätze 1- 8 eines jeden Wettbewerbs werden Urkunden ausgegeben.

11. Ergebnislisten

Ergebnislisten werden den Vereinen per E-Mail zugesandt und sind auf www.klv-wesermarsch.de.vu oder www.klau-mich.info einzusehen. 

12. Haftung

Veranstalter und Ausrichter der Kreismeisterschaften übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen oder Schäden sonstiger Art.

13. Auskünfte

Auskünfte zu den einzelnen Meisterschaften erteilt die jeweilige Meldestelle.

                      

                       Eckhard Meyer                                           Doris Plewka

                       1. Vorsitzender                                           Kreissportwartin